Der Landesvorstand der Jusos SH fordert die Abschaffung des § 371 AO
Die Steuerhinterziehung ist ein schweres Delikt. Nicht umsonst steht hierauf mitunter eine hohe Strafe. In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Trotzdem gilt es in der Gesellschaft, insbesondere in wohlhabenderen Kreisen, weithin noch als „Kavaliersdelikt“. In den Medien wird es gar verharmlost: So ist bei den Delinquenten auch die Rede von „Steuertricksern“.


















Montag, 26.Juli 2010 von Daniel
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